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Über den Forum Verlag


Unser Wissen für Ihren Erfolg!

Bild Verlagsebäude Informationen sind der Schlüssel zum Erfolg – zum beruflichen wie privaten. Wer Ziele hat, sucht nach Wegen diese zu erreichen. Wer sich zwischen verschiedenen Wegen entscheiden muss, braucht Informationen. Unser Ziel ist es, Sie, die oder der Sie Ihre Ziele erreichen wollen, mit den Informationen zu versorgen, die Sie brauchen, um richtige Entscheidungen zu treffen.

Dabei kennen wir keine Grenzen – weder regionale noch fachliche. Ob Sie Ihre Ziele in Deutschland oder China verfolgen, ob Sie Manager, Anwalt, Arzt, Beamter oder Berater sind, ob Sie wirtschaftliche, soziale oder politische Entscheidungen zu treffen haben – unser Ehrgeiz ist es, Ihnen genau die Informationen zu liefern, die Sie für Ihre Entscheidung brauchen.

Darin sind wir Spezialisten. Wir kennen diejenigen, die über Informationen verfügen. Wir wissen, wie wir die Informationen aufbereiten müssen, damit Sie sie direkt und ohne Reibungsverlust nutzen können. Wir liefern Ihnen die Information über das Medium, das Ihrem Bedürfnis und Ihrer Ausstattung gerecht wird.

Ihr Ronald Herkert
Geschäftsführender Gesellschafter
Forum Verlag Herkert GmbH


 
Aktuell
Neues "P-Konto" für Schuldner

Das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzesist zum 01.07.2010 in Kraft getreten.
Durch die Reform wird ein sogenanntes „Pfändungsschutzkonto“ (P-Konto) eingeführt. Durch die Gewährung eines Freibetrags, ähnlich den Grenzen des § 850c ZPO (Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen), erhält ein Schuldner ab jetzt für sein Guthaben einen automatischen Pfändungsschutz. Bei der Einkommenspfändung sind die Beträge des Schuldners nach der Tabelle des § 850c ZPO monatlich abzugleichen. Die komplizierte Neuregelung sieht vor, dass der Schuldner nicht verbrauchte Freibeträge auch für die Folgezeit „mitnehmen“ kann.
 


Neue Mahnbescheid-Formulare

Seit 1. Januar 2011 gelten zwingend die neuen Vordrucke des „Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids“!

Durch die Neufassung des „Antrags auf Erlass eines Mahnbescheides“ vom 1. Juni 2010 haben sich für Sie wichtige Änderungen in den Vordrucken und den Ausfüllhinweisen ergeben, falls Sie noch nicht unsere aktuellen Vordrucke in der Fassung "C" besitzen. Diese geänderten Formulare müssen Sie zwingend seit dem 1. Januar 2011 einsetzen!

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