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Seminare Drucken

1-Tagesseminar:

Seminar – Crashkurs Controlling für nichtkaufmännische Führungskräfte

ROI, Cash-flow, Deckungsbeitrag, Liquidität – häufig werden Sie und Ihre Mitarbeiter mit Begriffen und Daten aus dem Rechnungswesen konfrontiert, auf deren Grundlage kaufmännische Entscheidungen getroffen werden. Vielen Führungskräften aus technischen Bereichen oder Verwaltungen fehlen jedoch die notwendigen Kenntnisse, um die Auswirkungen betriebswirtschaftlicher Maßnahmen beurteilen zu können. Ein gewisses Grundverständnis der kaufmännischen Zusammenhänge ist aber erforderlich, wenn Verantwortung übernommen und getroffene Entscheidungen nachvollzogen und mitgetragen werden sollen.

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2-Tagesseminar:

Seminar – Bilanzen – lesen, verstehen, interpretieren

Stichtag 01.01.2010 das neue Bilanzrecht (BilMoG) ist in Kraft! Hier erfahren Sie, welche Änderungen Sie beachten müssen!
Die neuen Bilanzierungsregeln haben u. a. gravierende Auswirkungen auf die Ermittlung und Behandlung elementarer Bilanzpositionen, die Darstellung des Unternehmenswertes, die unternehmerische Bilanzpolitik und das Unternehmensrating.

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Fernlehrgang

Staatlich geprüfter und zugelassener Fernlehrgang „Außenstände minimieren!“ mit der Abschlussprüfung zum/zur Fachmann/Fachfrau für Forderungsmanagement FUW.


Inhalte des Lehrgangs
  • Die wirkungsvolle individuelle Mahnung
  • Einwände und Prüfung der Rechtsgrundlage
  • Rechtliche Sicherheitsprüfung
  • Grundlagen des Mahnwesens
  • Telefon-Inkasso: Telefonische Mahnung und Umgang mit Ausreden
  • Der Lieferantenkredit - Grundlagen des Kreditwesens
  • Absicherung der Forderung
  • Gerichtliches Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung
  • Besonderheiten bei Privatpersonen
  • Besonderheiten bei Unternehmen

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Aktuell
Neues "P-Konto" für Schuldner

Das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzesist zum 01.07.2010 in Kraft getreten.
Durch die Reform wird ein sogenanntes „Pfändungsschutzkonto“ (P-Konto) eingeführt. Durch die Gewährung eines Freibetrags, ähnlich den Grenzen des § 850c ZPO (Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen), erhält ein Schuldner ab jetzt für sein Guthaben einen automatischen Pfändungsschutz. Bei der Einkommenspfändung sind die Beträge des Schuldners nach der Tabelle des § 850c ZPO monatlich abzugleichen. Die komplizierte Neuregelung sieht vor, dass der Schuldner nicht verbrauchte Freibeträge auch für die Folgezeit „mitnehmen“ kann.
 


Neue Mahnbescheid-Formulare

Seit 1. Januar 2011 gelten zwingend die neuen Vordrucke des „Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids“!

Durch die Neufassung des „Antrags auf Erlass eines Mahnbescheides“ vom 1. Juni 2010 haben sich für Sie wichtige Änderungen in den Vordrucken und den Ausfüllhinweisen ergeben, falls Sie noch nicht unsere aktuellen Vordrucke in der Fassung "C" besitzen. Diese geänderten Formulare müssen Sie zwingend seit dem 1. Januar 2011 einsetzen!

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