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Forderungsmanagement: So vermeiden Sie teure Forderungsausfälle PDF Drucken
Aktuelle Untersuchungen zeigen es deutlich: Die Zahlungsmoral in Deutschland sinkt, allen staatlichen Bemühungen zum Trotz. Auch international nimmt die Zahlungsmoral ab. Mit einem konsequenten Forderungsmanagement, vom Kunden-Check über die Rechnungsstellung und das Mahnwesen bis zur gerichtlichen Durchsetzung der Forderungen minimieren Sie Ihre Risiken und kommen schneller zu Ihrem Geld.

1. Prüfen Sie die Struktur Ihrer Debitoren?

Bei den meisten Unternehmen entfällt auf relativ wenige Kunden ein überproportional hoher Anteil an den Debitoren. Gefahr hierbei: spürbare Verluste bereits durch nur einen insolventen Großkunden oder mehrere mittelgroße Pleiten.


2. Erkennen Sie rechtzeitig künftige Gefahren im Forderungsbereich.

Analysieren Sie dazu die Ursachen für bisherige Forderungsausfälle. Beachten Sie ebenfalls die Höhe der kalkulierten Deckungsbeiträge bei den einzelnen Produkten. Prüfen Sie bei knapp kalkulierten Preisen die Bonität Ihrer Kunden noch genauer.

 

3. Führen Sie eine genaue Bonitätsprüfung speziell bei Neukunden durch.

Externe Auskünfte, z. B. bei Banken oder Wirtschaftsauskunfteien, sollten für Sie vor einer Auftragsannahme/Lieferung obligatorisch sein, ebenso die Feststellung der Firmendaten und der Vertretungsbefugnis. Nutzen Sie auch Ihre eigenen Außendiensthinweise und Bilanzauswertungen sowie eventuell vorhandene eigene Zahlungserfahrungen.

 

4. Legen Sie angemessene/individuelle Kreditlimite fest und überwachen Sie diese.

Verkaufen Sie Ihre Leistung nicht über großzügige oder branchenunübliche Zahlungskonditionen. Legen Sie daher nach Abschluss Ihrer Bonitätsprüfung gemeinsam mit dem Vertrieb/Management das Kreditlimit und die Zahlungskonditionen fest. Bieten Sie Ihren Kunden Anreize, möglichst rasch zu zahlen (Skonto).

 

5. Stellen Sie Rechnungen zügig und überwachen Sie die Zahlungseingänge.

Fakturieren Sie sofort, nachdem die Leistung erbracht wurde und setzen Sie einen eindeutigen Zahlungstermin. Achten Sie dabei auf korrekte und vollständige Aufzählung der erbrachten Leistungen und stellen Sie sicher, dass die jeweils vereinbarten Preise in Rechnung gestellt werden. Jede Ungenauigkeit, jeder Fehler in Ihrer Rechnung kann von Ihrem Kunden dazu genutzt werden, die Zahlung hinauszuschieben oder zu verweigern.

 

6. Installieren Sie ein strenges Mahnwesen.

Obwohl das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen vorsieht, dass Schuldner auch ohne Mahnung bereits 30 Tage nach Rechnungserhalt in Verzug geraten, sollten Sie Ihrem säumigen Kunden spätestens zwei Wochen nach Zahlungsverzug die erste Mahnung schicken. Mahnen Sie auch ein zweites Mal. Dann aber sollten Sie weitere Schritte gegen den Säumigen einleiten (Mahnbescheid, Inkassounternehmen, Rechtsanwalt).


Erfolgreiches Mahnen und Eintreiben von Außenständen-Praxis-Tipp: Mit telefonischem Mahnen haben viele Firmen gute Erfahrungen gemacht. Prüfen Sie die Einführung in Ihrem Unternehmen.

 

7. Prüfen Sie die Vereinbarung von Sicherheiten.

Angesichts des intensiven Wettbewerbs verzichten viele Unternehmen auf wirksame Sicherheiten. Dies trifft auch immer häufiger auf Auslandsgeschäfte zu. Achten Sie unbedingt in Deutschland darauf, den Eigentumsvorbehalt (EV) mit seinen Erweiterungsformen wirksam zu vereinbaren. Im Ausland ist dies jedoch nicht möglich oder nur eingeschränkt. Je nach Bonität des Kunden sind daher weitere Sicherheiten notwendig.

 

Erfolgreiches Mahnen und Eintreiben von Außenständen-Praxis-Tipp: Zur rechtlichen Wirksamkeit des Eigentumsvorbehaltes gehört eine Einigung beider Parteien, die z. B. nicht gegeben ist, wenn zwar die eigenen Verkaufsbedingungen, aber nicht die Einkaufsbedingungen des Kunden einen entsprechenden Passus über den EV beinhalten. Lassen Sie sich vom Kunden in diesem Fall unbedingt das Einverständnis zu den von Ihnen gewünschten EV-Bedingungen schriftlich geben.



8. Erfolgt eine wirksame Absicherung durch eine Kreditversicherung?

Oft lohnt die Zusammenarbeit mit einem Kreditversicherer. Die spezialisierten Dienstleister konzentrieren sich auf die eingehende Beurteilung von Unternehmen. Durch diese Zusammenarbeit werden Ausfälle vielfach vermieden, ansonsten erhalten Sie weitgehend Ersatz. Ihr Debitorenmanagement wird zudem spürbar entlastet.

 

9. Haben Sie die Exportrisiken im Griff?

Als Exporteur stehen Sie angesichts des weltweit deutlich gestiegenen Wettbewerbs vor dem Problem, angemessene Kreditlinien festzulegen, obwohl die Bonitätsbeurteilung Ihrer Kunden oftmals äußerst schwierig oder gar unmöglich ist. Sicherungsmaßnahmen wie der Eigentumsvorbehalt können nicht oder nur eingeschränkt vereinbart werden. Nutzen Sie daher alle Informationsquellen und Sicherungsmaßnahmen und schalten Sie gegebenenfalls Dienstleister, (Inkassodienste, Kreditversicherer, Factoringinstitute sowie Banken) ein.




Tags: Zahlungsmoral  Mahnung  mahnen  
 
Aktuell
Neues "P-Konto" für Schuldner

Das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzesist zum 01.07.2010 in Kraft getreten.
Durch die Reform wird ein sogenanntes „Pfändungsschutzkonto“ (P-Konto) eingeführt. Durch die Gewährung eines Freibetrags, ähnlich den Grenzen des § 850c ZPO (Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen), erhält ein Schuldner ab jetzt für sein Guthaben einen automatischen Pfändungsschutz. Bei der Einkommenspfändung sind die Beträge des Schuldners nach der Tabelle des § 850c ZPO monatlich abzugleichen. Die komplizierte Neuregelung sieht vor, dass der Schuldner nicht verbrauchte Freibeträge auch für die Folgezeit „mitnehmen“ kann.
 


Neue Mahnbescheid-Formulare

Seit 1. Januar 2011 gelten zwingend die neuen Vordrucke des „Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids“!

Durch die Neufassung des „Antrags auf Erlass eines Mahnbescheides“ vom 1. Juni 2010 haben sich für Sie wichtige Änderungen in den Vordrucken und den Ausfüllhinweisen ergeben, falls Sie noch nicht unsere aktuellen Vordrucke in der Fassung "C" besitzen. Diese geänderten Formulare müssen Sie zwingend seit dem 1. Januar 2011 einsetzen!

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