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Praxistipps rund um erfolgreiches Mahnwesen
Forderungsmanagement: So vermeiden Sie teure Forderungsausfälle PDF Drucken
Aktuelle Untersuchungen zeigen es deutlich: Die Zahlungsmoral in Deutschland sinkt, allen staatlichen Bemühungen zum Trotz. Auch international nimmt die Zahlungsmoral ab. Mit einem konsequenten Forderungsmanagement, vom Kunden-Check über die Rechnungsstellung und das Mahnwesen bis zur gerichtlichen Durchsetzung der Forderungen minimieren Sie Ihre Risiken und kommen schneller zu Ihrem Geld.

1. Prüfen Sie die Struktur Ihrer Debitoren?

Bei den meisten Unternehmen entfällt auf relativ wenige Kunden ein überproportional hoher Anteil an den Debitoren. Gefahr hierbei: spürbare Verluste bereits durch nur einen insolventen Großkunden oder mehrere mittelgroße Pleiten.


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Mahnkosten und Co.: Überhöhte Säumniszuschläge abwehren PDF Drucken
Bei Überschreitung von Zahlungsfristen ist jetzt eine erhöhte Wachsamkeit gefragt,warnt der Ratgeber Erfolgreiches Mahnen und Eintreiben von Außenständen: Einige Gläubiger nutzen den Forderungsverzug für unlautere Geschäfte. Sie machen prompt saftige Strafgebühren geltend. Im Extremfall können die Strafgebühren sogar die Höhe der eigentlichen Forderungen erreichen.

 

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Vollstreckung im Ausland PDF Drucken
Auch wenn es jetzt europäische Vollstreckungstitel gibt oder deutsche Titel im Ausland anerkannt werden und vollstreckt werden können, ist zu prüfen, ob dies der richtige und vor allem schnellste Weg ist.

Wenn man natürlich einen deutschen Titel hat und der Schuldner ins Ausland zieht, wird dies der richtige Vollstreckungsweg sein. Muss man sich erst einen Titel beschaffen und weiß definitiv, dass der Schuldner im Ausland sitzt, empfiehlt es sich gleich, einen ausländischen Anwalt einzuschalten, weil dieser mit dem jeweiligen Landesrecht besser vertraut ist und viel schneller einen Titel beschaffen kann, um zu vollstrecken.

Oftmals ist es aber auch so, dass deutsche Schuldner ins Ausland verziehen, ohne dass eine ausländische Anschrift bekannt ist. Man weiß dann allenfalls, dass der Schuldner beispielsweise in die Schweiz verzogen ist oder nach Österreich.

Erfolgreiches Mahnen und Eintreiben von Außenständen-Tipp: Arbeitet man mit ausländischen Anwälten zusammen, kann man – ähnlich wie beim deutschen Ausländerzentralregister – auch in einigen anderen Ländern der europäischen Gemeinschaft Anfragen beim dortigen zentralen Ausländerregister stellen. Die Einschaltung eines ausländischen Anwalts im jeweiligen Land bringt erfahrungsgemäß Zeitgewinn und eine rasche Bearbeitung. Zentralregister über deutsche Staatsangehörige, die im Ausland ihren Wohnsitz genommen haben, ohne in Deutschland eine genaue ausländische Anschrift hinterlassen zu haben, werden vor allems in folgenden Ländern geführt:
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Checkliste: Pfändung von Werklohnansprüchen PDF Drucken

 

  • Bei welchem Bauvorhaben oder bei welchen mehreren Bauvorhaben sind die Arbeiten durchgeführt worden?
  • Um was für eine Art von Arbeiten handelt es sich genau?
  • Wann wurden diese Arbeiten ausgeführt und wann waren sie beendet?
  • Gibt es Rechnungen, wenn ja, von wann und in welcher Höhe (die Herausgabe der Rechnungen ist zu fordern)?
  • Sind dem Schuldner Gründe bekannt, warum die Rechnungen nicht bezahlt werden, sind die Rechnungen beispielsweise durch Abschlagszahlungen anerkannt, sind sie geprüft und prüffähig oder gibt es sonstige Gründe für die Zahlungsverweigerung?
  • Sind Mängel vorhanden, hat der Drittschuldner Gegenforderungen, beispielsweise aus Schadenersatzansprüchen wegen mangelhafter Leistung, und liegen Mängelrügen vor?
  • Gibt es einen schriftlichen Bauvertrag (wenn ja, ist die Herausgabe dessen zu fordern)?
  • Ist die VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) vereinbart?
  • Handelt es sich um Sicherheitseinbehalte, wenn ja, wann sind diese fällig?
  • Sind die Arbeiten abgenommen, gibt es ein schriftliches Abnahmeprotokoll und von wann ist dieses (Kopie!)?

 

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Das Nachbesserungsverfahren PDF Drucken

Das Nachbesserungsverfahren ist die Fortsetzung eines normalen Verfahrens zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, und zwar deshalb, weil die abgegebene eidesstattliche Versicherung, also das Vermögensverzeichnis des Schuldners

 

 

  • unvollständig,
  • unrichtig,
  • in sich widersprüchlich oder
  • falsch ist.

 

 

Diese Tatsache wird im Erinnerungsverfahren nach § 766 ZPO geltend gemacht, dies ist zwischenzeitlich herrschende Meinung. Verschiedene Landgerichte haben so entschieden.

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Aktuell
Neues "P-Konto" für Schuldner

Das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzesist zum 01.07.2010 in Kraft getreten.
Durch die Reform wird ein sogenanntes „Pfändungsschutzkonto“ (P-Konto) eingeführt. Durch die Gewährung eines Freibetrags, ähnlich den Grenzen des § 850c ZPO (Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen), erhält ein Schuldner ab jetzt für sein Guthaben einen automatischen Pfändungsschutz. Bei der Einkommenspfändung sind die Beträge des Schuldners nach der Tabelle des § 850c ZPO monatlich abzugleichen. Die komplizierte Neuregelung sieht vor, dass der Schuldner nicht verbrauchte Freibeträge auch für die Folgezeit „mitnehmen“ kann.
 


Neue Mahnbescheid-Formulare

Seit 1. Januar 2011 gelten zwingend die neuen Vordrucke des „Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids“!

Durch die Neufassung des „Antrags auf Erlass eines Mahnbescheides“ vom 1. Juni 2010 haben sich für Sie wichtige Änderungen in den Vordrucken und den Ausfüllhinweisen ergeben, falls Sie noch nicht unsere aktuellen Vordrucke in der Fassung "C" besitzen. Diese geänderten Formulare müssen Sie zwingend seit dem 1. Januar 2011 einsetzen!

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Der neue Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) wird seit 01.11.2010 angewendet!