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Vordrucke und Formulare PDF Drucken


Mahn- und Zwangsvollstreckungsformulare

Mahnsystem 1., 2. und 3. Mahnung

abbildung5146Mit diesen Musterschreiben holen Sie sich Ihr Geld zurück: von der 1. Zahlungserinnerung bis zur 3. Mahnung haben Sie hier alle Mahnschritte gebündelt in einer Vorlagen. Die Vorlage können Sie individuell anpassen und haben so für jeden Kunden die geeignete Vorlage.

Lesen Sie mehr über die Mahnformulare



Die neuen Vordrucke zum gerichtlichen Mahnverfahren

Maschineller Mahnbescheid

Vordrucke für gerichtliches MahnverfahrenSeit 1. Januar 2011 gelten zwingend die neuen Vordrucke des „Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids“!
Durch die Neufassung des „Antrags auf Erlass eines Mahnbescheides“ vom 1. Juni 2010 haben sich für Sie wichtige Änderungen in den Vordrucken und den Ausfüllhinweisen ergeben, falls Sie noch nicht unsere aktuellen Vordrucke (Version ("C") besitzen. Diese geänderten Formulare müssen Sie zwingendseit dem 1. Januar 2011einsetzen!

Lesen Sie mehr über die neuen Vordrucke zum gerichtlichen Mahnverfahren


Amtlich aussehendes Formular

Letzte außergerichtliche Mahnung, Bund à 20 Sätze

Amtlich aussehendes FormularMit diesem amtlich aussehenden Formular können Sie Zahlungsausfälle drastisch verringern!
Das amtliche Erscheinungsbild garantiert Ihnen sensationelle Mahnerfolge!


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Aktuell
Neues "P-Konto" für Schuldner

Das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzesist zum 01.07.2010 in Kraft getreten.
Durch die Reform wird ein sogenanntes „Pfändungsschutzkonto“ (P-Konto) eingeführt. Durch die Gewährung eines Freibetrags, ähnlich den Grenzen des § 850c ZPO (Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen), erhält ein Schuldner ab jetzt für sein Guthaben einen automatischen Pfändungsschutz. Bei der Einkommenspfändung sind die Beträge des Schuldners nach der Tabelle des § 850c ZPO monatlich abzugleichen. Die komplizierte Neuregelung sieht vor, dass der Schuldner nicht verbrauchte Freibeträge auch für die Folgezeit „mitnehmen“ kann.
 


Neue Mahnbescheid-Formulare

Seit 1. Januar 2011 gelten zwingend die neuen Vordrucke des „Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids“!

Durch die Neufassung des „Antrags auf Erlass eines Mahnbescheides“ vom 1. Juni 2010 haben sich für Sie wichtige Änderungen in den Vordrucken und den Ausfüllhinweisen ergeben, falls Sie noch nicht unsere aktuellen Vordrucke in der Fassung "C" besitzen. Diese geänderten Formulare müssen Sie zwingend seit dem 1. Januar 2011 einsetzen!

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