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CD-ROM

Rechtssichere Musterverträge und AGB

mustervertraegeTopaktuell: Neue Widerrufs- und Rückgabebelehrungen ab dem 11.06.2010!

Aufgrund der Änderung des "Gesetzes zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht" werden Ihre derzeitigen Formulierungen ungültig. Das Gesetz hat keine Übergangsvorschrift, d.h., wenn Sie nach dem Stichtag noch veraltete Vertragsregelungen einsetzen, riskieren Sie hohe Regressansprüche und teure Rechtsstreitigkeiten.

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Handbuch

Das neue GmbH-Recht 2008 – Praxishandbuch für Geschäftsführer und Gesellschafter

Praxishandbuch GmbH-RechtAchtung: Die GmbH-Reform ist seit 1. November 2008 in Kraft! Das ist für Sie zwingend ...

Was kommt auf Sie zu? Welche neuen Haftungsfallen entstehen? Wird Ihre Rechtssicherheit erhöht? Wie wirkt sich das moderne GmbH-Recht (MoMiG) auf Ihr Unternehmen aus?

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Handbuch

Umsatzsteuer in der Unternehmenspraxis

Praxishandbuch GmbH-RechtDer neue Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) wird seit 01.11.2010 angewendet!

Mit dem aktuellen Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) des BMF bewertet die Finanzverwaltung Ihre Umsatzfälle seit 01.11. nach neuen Vorgaben Für Sie heißt das: Wenn Sie Ihre Entscheidungen weiterhin nach den nun alten Auslegungsregeln der Umsatzsteuer-Richtlinien (UStR 2008) treffen, ziehen Sie auf jeden Fall den Kürzeren.

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Aktuell
Neues "P-Konto" für Schuldner

Das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzesist zum 01.07.2010 in Kraft getreten.
Durch die Reform wird ein sogenanntes „Pfändungsschutzkonto“ (P-Konto) eingeführt. Durch die Gewährung eines Freibetrags, ähnlich den Grenzen des § 850c ZPO (Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen), erhält ein Schuldner ab jetzt für sein Guthaben einen automatischen Pfändungsschutz. Bei der Einkommenspfändung sind die Beträge des Schuldners nach der Tabelle des § 850c ZPO monatlich abzugleichen. Die komplizierte Neuregelung sieht vor, dass der Schuldner nicht verbrauchte Freibeträge auch für die Folgezeit „mitnehmen“ kann.
 


Neue Mahnbescheid-Formulare

Seit 1. Januar 2011 gelten zwingend die neuen Vordrucke des „Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids“!

Durch die Neufassung des „Antrags auf Erlass eines Mahnbescheides“ vom 1. Juni 2010 haben sich für Sie wichtige Änderungen in den Vordrucken und den Ausfüllhinweisen ergeben, falls Sie noch nicht unsere aktuellen Vordrucke in der Fassung "C" besitzen. Diese geänderten Formulare müssen Sie zwingend seit dem 1. Januar 2011 einsetzen!

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