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FAQ - Fragen und Antworten PDF Drucken

Ich kann die PDF- oder Word-Dateien auf den Forum-Websites nicht öffnen. Es kommt die Fehlermeldung „Dokument kann nicht gefunden werden“. Was kann ich tun?

Öffnen Sie an Ihrem PC den Ordner „Arbeitsplatz“. Gehen Sie mit einem Doppelklick auf „Systemsteuerung“; es erscheint der Ordner „Internetoptionen“. In dem Feld „Temporäre Dateien“ klicken Sie auf „Dateien löschen“ und bestätigen dies mit „OK“. Warten Sie, bis der Vorgang abgeschlossen ist und versuchen Sie erneut, das Dokument zu öffnen.

 

 

Ich kann die zip- Datei nicht öffnen. Wie soll ich vorgehen?

Nach einem Rechtsklick auf die ZIP-Datei erscheint die Option „Speichern unter“. Klicken Sie auf diesen Befehl und speichern Sie die Datei anschließend auf Ihrem Rechner. Durch einen Doppelklick auf die Datei können Sie diese anschließend öffnen und entzippen. Nun können Sie mit einem Doppelklick die Word-Dokumente öffnen, bearbeiten und nochmals separat abspeichern.

Falls Sie auf Ihrem Rechner kein Programm zum Öffnen von gezippten Dateien haben, können Sie HIER kostenlos "Filzip" herunterladen.

 

 

Ich kann mich mit meinen bisherigen Zugangdaten nicht mehr in die zu meinem Werk gehörige Datenbank einloggen. Woran kann das liegen?

Haben Sie kürzlich eine Aktualisierung von uns erhalten? Mit jeder Aktualisierung erhalten Sie neue Zugangsdaten für die Datenbank. Diese sind auf den ersten Seiten Ihrer Aktualisierung vermerkt. Versuchen Sie, ob Sie sich mit den neuen Daten einloggen können.

 
Aktuell
Neues "P-Konto" für Schuldner

Das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzesist zum 01.07.2010 in Kraft getreten.
Durch die Reform wird ein sogenanntes „Pfändungsschutzkonto“ (P-Konto) eingeführt. Durch die Gewährung eines Freibetrags, ähnlich den Grenzen des § 850c ZPO (Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen), erhält ein Schuldner ab jetzt für sein Guthaben einen automatischen Pfändungsschutz. Bei der Einkommenspfändung sind die Beträge des Schuldners nach der Tabelle des § 850c ZPO monatlich abzugleichen. Die komplizierte Neuregelung sieht vor, dass der Schuldner nicht verbrauchte Freibeträge auch für die Folgezeit „mitnehmen“ kann.
 


Neue Mahnbescheid-Formulare

Seit 1. Januar 2011 gelten zwingend die neuen Vordrucke des „Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids“!

Durch die Neufassung des „Antrags auf Erlass eines Mahnbescheides“ vom 1. Juni 2010 haben sich für Sie wichtige Änderungen in den Vordrucken und den Ausfüllhinweisen ergeben, falls Sie noch nicht unsere aktuellen Vordrucke in der Fassung "C" besitzen. Diese geänderten Formulare müssen Sie zwingend seit dem 1. Januar 2011 einsetzen!

Bestellen Sie gleich hier

 


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