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...auf mahnforum.de! Kaum ein Selbstständiger und Unternehmer hat es noch nie erlebt: Auftrag ausgeführt, aber der Kunde zahlt nicht. Immer wieder Ausflüchte und Ausreden. Aber verlieren möchten Sie ihn auch nicht. Was tun? Denn schließlich ist es Ihr Geld, das Ihnen für die erbrachte Leistung zusteht.

Hier finden Sie praxiserprobte Tipps, Ratgeber und Vordrucke ausgewiesener Experten ihres Fachs zur erfolgreichen Eintreibung Ihrer Forderungen. So verringern Sie Ihre Außenstände und erhöhen Ihre Liquidität, was nicht zuletzt für ein besseres Rating wichtig ist.

Wir, der Forum-Verlag, freuen uns, wenn wir Sie so in Ihrer täglichen Arbeit unterstützen können.
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So mahnen Sie erfolgreich und treiben Ihre Außenstände ein
Mahnkosten und Co.: Überhöhte Säumniszuschläge abwehren PDF Drucken E-Mail
Bei Überschreitung von Zahlungsfristen ist jetzt eine erhöhte Wachsamkeit gefragt, warnt der Ratgeber Erfolgreiches Mahnen und Eintreiben von Außenständen: Einige Gläubiger nutzen den Forderungsverzug für unlautere Geschäfte. Sie machen prompt saftige Strafgebühren geltend. Im Extremfall können die Strafgebühren sogar die Höhe der eigentlichen Forderungen erreichen.

 

Mehrere Gerichtsurteile haben einer überhöhten Gebührenpraxis nun einen deutlichen Riegel vorgeschoben. Demnach dürfen Gläubiger nur noch in begrenztem und nachvollziehbarem Umfang Strafgebühren geltend machen. „Säumige Zahler sollten Strafgebühren ebenso kritisch prüfen wie die eigentliche Forderung", empfiehlt Angelika Hilgers, Expertin des Bundesverbands der Bilanzbuchhalter und Controller (BVBC) in Bonn. „Selbst wenn es die AGBs vorsehen, können hohe Rückbuchungsgebühren unzulässig sein." Verbraucher und Unternehmen sollten sich nicht gleich einschüchtern lassen.

 

Lastschriften besonders kontrollieren

Als besonders tückisch kann sich in der Praxis das Lastschriftverfahren erweisen. Nicht selten nutzen Gläubiger diese Zahlungsform als Freischein und schlagen bei Rücklastschriften hohe Strafgebühren auf. Säumige Schuldner sollten auch beim Lastschriftverfahren kritisch bleiben, empfiehlt BVBC-Spezialistin Angelika Hilgers. Eine gegenüber dem Gläubiger abgegebene Einzugsermächtigung kann innerhalb von 6 Wochen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Wird dem Kreditinstitut allerdings ein Abbuchungsauftrag erteilt, besteht diese Möglichkeit nicht. Das Geld wird wie bei einer Überweisung unwiderruflich übertragen.

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Forderungsmanagement: So vermeiden Sie teure Forderungsausfälle PDF Drucken E-Mail
Aktuelle Untersuchungen zeigen es deutlich: Die Zahlungsmoral in Deutschland sinkt, allen staatlichen Bemühungen zum Trotz. Auch international nimmt die Zahlungsmoral ab. Mit einem konsequenten Forderungsmanagement, vom Kunden-Check über die Rechnungsstellung und das Mahnwesen bis zur gerichtlichen Durchsetzung der Forderungen minimieren Sie Ihre Risiken und kommen schneller zu Ihrem Geld.

1. Prüfen Sie die Struktur Ihrer Debitoren?

Bei den meisten Unternehmen entfällt auf relativ wenige Kunden ein überproportional hoher Anteil an den Debitoren. Gefahr hierbei: spürbare Verluste bereits durch nur einen insolventen Großkunden oder mehrere mittelgroße Pleiten.


2. Erkennen Sie rechtzeitig künftige Gefahren im Forderungsbereich.

Analysieren Sie dazu die Ursachen für bisherige Forderungsausfälle. Beachten Sie ebenfalls die Höhe der kalkulierten Deckungsbeiträge bei den einzelnen Produkten. Prüfen Sie bei knapp kalkulierten Preisen die Bonität Ihrer Kunden noch genauer.

 

3. Führen Sie eine genaue Bonitätsprüfung speziell bei Neukunden durch.

Externe Auskünfte, z. B. bei Banken oder Wirtschaftsauskunfteien, sollten für Sie vor einer Auftragsannahme/Lieferung obligatorisch sein, ebenso die Feststellung der Firmendaten und der Vertretungsbefugnis. Nutzen Sie auch Ihre eigenen Außendiensthinweise und Bilanzauswertungen sowie eventuell vorhandene eigene Zahlungserfahrungen.

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Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) PDF Drucken E-Mail
Am 26.06.2008 wurde das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen vom Bundestag in seiner abschließenden Lesung verbschiedet. Dies erfolgte nach teilweise grundlegenden Veränderungen, die der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages noch in der Sitzung vom 18.06.2008 vorgenommen hat. Von Experten wird das Gesetz als wahrlich „großer Wurf“ bezeichnet.

Der Gesetzgeber gibt eine ausgewogene Antwort auf die Limited-Alternative, die wesentlich als Reformanstoß von außen bezeichnet werden kann. Erfreulicherweise hat aber das Gesetz den Bedenken Rechnung getragen, die bezüglich der Herabsetzung des Stammkapitals geäußert wurden. Entgegen ursprünglicher Pläne ist das Stammkapital nicht von 25.000 auf 10.000 Euro als Mindeststammkapital abgesenkt worden, vielmehr verbleibt die Grenze bei den bisherigen 25.000 Euro und trägt so zu einer gewissen „Kreditsicherheit“ bei. Das Gesetz sorgt wie beabsichtigt für Gründungserleichterungen. Die Möglichkeit eines gutgläubigen Erwerbs von Geschäftsanteilen ist geregelt, ebenso die gesetzliche Grundlage der Möglichkeit eines „Wegzugs“ deutscher Gesellschaften ins Ausland.

Die Änderungen im Überblick
In einer ausführlichen Betrachtung befasst sich „Hirte“ mit den Neuregelungen zum gesellschaftsrechtlichen Gläubigerschutz und im Insolvenzrecht.
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Forderungssicherungsgesetz PDF Drucken E-Mail
Zahlungsverzögerungen und Forderungsausfälle im Baubereich haben in der Vergangenheit viele kleine und mittlere Betriebe in die Insolvenz getrieben. Nach langem Gezerre gilt seit 01.01.2009 das neue Gesetz zur Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen (Forderungssicherungsgesetz – FoSiG). Handwerker können jetzt einfacher Abschlagszahlungen erhalten und sich zusätzlich besser gegen Zahlungsausfälle absichern. Folgende Änderungen und Neuregelungen haben sich ergeben:


  • Ausweitung der Abschlagszahlungsregelung (§ 632a BGB)
    Bislang bestand ein Anspruch auf Abschlagszahlungen nur bei Vorausleistungen von Material und bei der Herstellung abgeschlossener Teile eines Werks. In Zukunft sollen Abschläge auch dann eingefordert werden können, wenn eine selbstständig abrechenbare Leistung erbracht worden ist. Es muss sich jedoch um eine nachweisbare und vertragsgemäße Leistung handeln, die beim Besteller zu einem Wertzuwachs geführt hat. Das Recht auf Abschlagszahlung gilt übrigens auch für erforderliche Stoffe oder Bauteile, die angeliefert oder eigens angefertigt und bereitgestellt sind. Voraussetzung ist allerdings, dass dem Besteller nach seiner Wahl das Eigentum an den Stoffen oder Bauteilen übertragen oder entsprechende Sicherheit hierfür geleistet wird.
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Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung PDF Drucken E-Mail
Seit längerer Zeit befassen sich zwei Arbeitsgruppen mit den Themen „Organisation des Gerichtsvollzieherwesens/ Privatisierung“ und „Modernisierung des Zwangsvollstreckungsrechts/des Zwangsvollstreckungsverfahrens“.

Untersucht wird hier insbesondere Folgendes:
  • die Möglichkeiten der vorgerichtlichen Forderungseinziehung durch den Gerichtsvollzieher
  • die Übertragung der derzeit dem Rechtspfleger obliegenden Forderungspfändung auf den Gerichtsvollzieher
  • die Verbesserung der Sachaufklärung in der Geldvollstreckung
Dabei ist es unbestritten, dass es an einer effektiven Zwangsvollstreckung mangelt und eine rasche Abwicklung von Zwangsvollstreckungsaufträgen nicht gewährleistet ist. Gläubiger müssen sogar bei der Insolvenz mit der Anfechtung durch den Insolvenzverwalter rechnen, wenn es sich bei den Zahlungen über den Gerichtsvollzieher um sogenannte Druckzahlungen handelt.
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Maschineller Mahnbescheid

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Seit dem 1. Juni 2010 gelten die neuen Vordrucke des „Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids“!

Durch die Neufassung des „Antrags auf Erlass eines Mahnbescheides“ vom 1. Juni 2010 haben sich für Sie wichtige Änderungen in den Vordrucken und den Ausfüllhinweisen ergeben, falls Sie noch nicht unsere aktuellen Vordrucke besitzen. Diese geänderten Formulare müssen Sie zwingend ab dem 31. Dezember 2010 einsetzen! Mehr...
 


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