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Herzlich willkommen
...auf mahnforum.de! Kaum ein Selbstständiger und Unternehmer hat es noch nie erlebt: Auftrag ausgeführt, aber der Kunde zahlt nicht. Immer wieder Ausflüchte und Ausreden. Aber verlieren möchten Sie ihn auch nicht. Was tun? Denn schließlich ist es Ihr Geld, das Ihnen für die erbrachte Leistung zusteht.

Hier finden Sie praxiserprobte Tipps, Ratgeber und Vordrucke ausgewiesener Experten ihres Fachs zur erfolgreichen Eintreibung Ihrer Forderungen. So verringern Sie Ihre Außenstände und erhöhen Ihre Liquidität, was nicht zuletzt für ein besseres Rating wichtig ist.

Wir, der Forum-Verlag, freuen uns, wenn wir Sie so in Ihrer täglichen Arbeit unterstützen können.
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So mahnen Sie erfolgreich und treiben Ihre Außenstände ein
Reform des Gerichtsvollzieherwesens PDF Drucken
Der Bundesrat am 12.02.2010 zwei Gesetzentwürfe beim Deutschen Bundestag eingebracht, die das Gerichtsvollzieherwesen reformieren sollen. Sie als Gläubiger sollen dadurch Ihre gerichtlich anerkannten Forderungen effizienter durchsetzen können. Zukünftige Gerichtsvollzieher müssen nicht mehr zwangsläufig und zwingend auch Beamte sein. Ihre Aufgaben können auf sogenannte „Beliehene“ übertragen werden, die auf eigene Rechnung, aber unter staatlicher Aufsicht tätig werden.
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Mahnkosten und Co.: Überhöhte Säumniszuschläge abwehren PDF Drucken
Bei Überschreitung von Zahlungsfristen ist jetzt eine erhöhte Wachsamkeit gefragt,warnt der Ratgeber Erfolgreiches Mahnen und Eintreiben von Außenständen: Einige Gläubiger nutzen den Forderungsverzug für unlautere Geschäfte. Sie machen prompt saftige Strafgebühren geltend. Im Extremfall können die Strafgebühren sogar die Höhe der eigentlichen Forderungen erreichen.

 

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Forderungsmanagement: So vermeiden Sie teure Forderungsausfälle PDF Drucken
Aktuelle Untersuchungen zeigen es deutlich: Die Zahlungsmoral in Deutschland sinkt, allen staatlichen Bemühungen zum Trotz. Auch international nimmt die Zahlungsmoral ab. Mit einem konsequenten Forderungsmanagement, vom Kunden-Check über die Rechnungsstellung und das Mahnwesen bis zur gerichtlichen Durchsetzung der Forderungen minimieren Sie Ihre Risiken und kommen schneller zu Ihrem Geld.

1. Prüfen Sie die Struktur Ihrer Debitoren?

Bei den meisten Unternehmen entfällt auf relativ wenige Kunden ein überproportional hoher Anteil an den Debitoren. Gefahr hierbei: spürbare Verluste bereits durch nur einen insolventen Großkunden oder mehrere mittelgroße Pleiten.


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Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung PDF Drucken
Seit längerer Zeit befassen sich zwei Arbeitsgruppen mit den Themen „Organisation des Gerichtsvollzieherwesens/ Privatisierung“ und „Modernisierung des Zwangsvollstreckungsrechts/des Zwangsvollstreckungsverfahrens“.

Untersucht wird hier insbesondere Folgendes:
  • die Möglichkeiten der vorgerichtlichen Forderungseinziehung durch den Gerichtsvollzieher
  • die Übertragung der derzeit dem Rechtspfleger obliegenden Forderungspfändung auf den Gerichtsvollzieher
  • die Verbesserung der Sachaufklärung in der Geldvollstreckung
Dabei ist es unbestritten, dass es an einer effektiven Zwangsvollstreckung mangelt und eine rasche Abwicklung von Zwangsvollstreckungsaufträgen nicht gewährleistet ist. Gläubiger müssen sogar bei der Insolvenz mit der Anfechtung durch den Insolvenzverwalter rechnen, wenn es sich bei den Zahlungen über den Gerichtsvollzieher um sogenannte Druckzahlungen handelt.
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Das neue Europäische Mahnverfahren PDF Drucken
Das Europäische Mahnverfahren wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2006 eingeführt.

Dieses Verfahren gilt seit dem 12.12.2008 in Deutschland. Es soll zu einer Vereinfachung und Beschleunigung der grenzüberschreitenden Verfahren und zu einer Verringerung der Verfahrenskosten führen. Es gilt nur für vom Schuldner voraussichtlich nicht zu bestreitende Forderungen. Die bisherigen nationalen Verfahren (z. B. in Deutschland das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren) bleiben daneben als alternatives Mittel zur Rechtsfeststellung bestehen. Anders aber als beim neuen Verfahren muss der bisherige nationale Vollstreckungstitel erst in dem entsprechenden Drittland, in dem vollstreckt werden soll, anerkannt werden. Im neuen Verfahren wird – durch Festlegung von einheitlichen europäischen Mindeststandards – der freie Verkehr Europäischer (EU-)Zahlungsbefehle in den Mitgliedsstaaten ermöglicht.
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Aktuell
Neues "P-Konto" für Schuldner

Das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzesist zum 01.07.2010 in Kraft getreten.
Durch die Reform wird ein sogenanntes „Pfändungsschutzkonto“ (P-Konto) eingeführt. Durch die Gewährung eines Freibetrags, ähnlich den Grenzen des § 850c ZPO (Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen), erhält ein Schuldner ab jetzt für sein Guthaben einen automatischen Pfändungsschutz. Bei der Einkommenspfändung sind die Beträge des Schuldners nach der Tabelle des § 850c ZPO monatlich abzugleichen. Die komplizierte Neuregelung sieht vor, dass der Schuldner nicht verbrauchte Freibeträge auch für die Folgezeit „mitnehmen“ kann.
 


Neue Mahnbescheid-Formulare

Seit 1. Januar 2011 gelten zwingend die neuen Vordrucke des „Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids“!

Durch die Neufassung des „Antrags auf Erlass eines Mahnbescheides“ vom 1. Juni 2010 haben sich für Sie wichtige Änderungen in den Vordrucken und den Ausfüllhinweisen ergeben, falls Sie noch nicht unsere aktuellen Vordrucke in der Fassung "C" besitzen. Diese geänderten Formulare müssen Sie zwingend seit dem 1. Januar 2011 einsetzen!

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